Private Krankenversicherung Lexikon

Berufsunfähigkeit

Der Begriff

Berufsunfähigkeit

kommt aus dem Arbeitswesen und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung, durch

Unfall

, Invalidität oder Krankheit. Sie bedarf immer einer ärztlichen Bestätigung. Speziell psychische Erkranken sind immer häufiger Ursache für die

Berufsunfähigkeit

, wobei die

Diagnose

für den Arzt, ohne körperliche Symptome, sehr schwierig ist

Neben der

Berufsunfähigkeit

unterscheidet man auch noch die Erwerbunfähigkeit, bei der kann keine Tätigkeit, sowohl körperlicher als auch geistiger Art zugemutet und ausgeübt werden. Erwerbsunfähigkeit bedeutet die komplette Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit. Dagegen ist bei der

Berufsunfähigkeit

die Ausübung des Berufes  gar nicht oder nur noch eingeschränkt möglich, d.h. die Person kann weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, wenn diese den spziellen Anforderungen der

Berufskrankheit

entspricht.

Um für den Fall der

Berufsunfähigkeit

abgesichert zu sein muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden, wobei im

Versicherungsfall

vom Arzt eine 50%-ige Mindestunfähigkeit diagnostiziert werden muss. Diese private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt aber auch gleichzeit die Erwerbsunfähigkeit mit ab, sie ist nicht verpflichtend.

 



 

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