Private Krankenversicherung Lexikon
Berufsunfähigkeit
Der Begriff
Berufsunfähigkeit
kommt aus dem Arbeitswesen und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung, durchUnfall
, Invalidität oder Krankheit. Sie bedarf immer einer ärztlichen Bestätigung. Speziell psychische Erkranken sind immer häufiger Ursache für dieBerufsunfähigkeit
, wobei dieDiagnose
für den Arzt, ohne körperliche Symptome, sehr schwierig istNeben der
Berufsunfähigkeit
unterscheidet man auch noch die Erwerbunfähigkeit, bei der kann keine Tätigkeit, sowohl körperlicher als auch geistiger Art zugemutet und ausgeübt werden. Erwerbsunfähigkeit bedeutet die komplette Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit. Dagegen ist bei derBerufsunfähigkeit
die Ausübung des Berufes gar nicht oder nur noch eingeschränkt möglich, d.h. die Person kann weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, wenn diese den spziellen Anforderungen derBerufskrankheit
entspricht.Um für den Fall der
Berufsunfähigkeit
abgesichert zu sein muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden, wobei imVersicherungsfall
vom Arzt eine 50%-ige Mindestunfähigkeit diagnostiziert werden muss. Diese private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt aber auch gleichzeit die Erwerbsunfähigkeit mit ab, sie ist nicht verpflichtend.
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