Private Krankenversicherung Lexikon
Delegationsverfahren
Das Delegationsverfahren bezeichnet die Behandlungsübertragung von einem Arzt auf eine nicht ärztliche Berufsgruppe, z.B. die Übertragung einer psychologischen Behandlung vom Arzt zum Psychotherapeuten, wenn dieser Diplompsychologe mit therapuetischer Ausbildung ist.
Damit das Delegationsverfahren durchgeführt werden kann, muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellen und alle Behandlungschritte, den Behandlungsumpfang und die Form der
Psychotherapie
festlegen. Darüber hinaus muss der Arzt im Delegationsverfahren die Kontrolle und Dokumentation der Behandlung durchführen, der Therapeut wiederum ist dem Arzt gegenüber verpflichtet Auskunft über die Behandlung zu geben oder Empfelungen über verschiedene Therapieformen zu erteilen wie z.B. Riefentherapie, Hypnose- oder Gruppentherapie und Gesprächstherapie.Nachdem der Patient die Praxisgebühr für das laufende Quartal bezahlt hat überweist der
Hausarzt
, nach Feststellung des psychotherapeutischen Bedarfs, den Patienten an den Psychotherapeuten. Hier muss allerdings die Praxisgebühr am Anfang der therapeutischen Behandlung nochmal gezahlt werden, die Abrechnungen durch nichtärztliche Berufe werden anders abgewickelt. Für privat Versicherte wird das Delegationsverfahren unter denPsychotherapie
-Richtlinien geregelt und über die kassenärztliche Vereinigung extra abgerechnet.

