Private Krankenversicherung Lexikon

Elternzeit Antrag

Wer einen

Elternzeit

Antrag

stellt hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach  der Geburt eines Kindes, für einen bestimmten Zeitraum. Nachdem der

Elternzeit

Antrag

akzeptiert wurde, kann die

Elternzeit

  maximal 3 Jahre dauern und von anspruchsberechtigten Müttern und Vätern genutzt werden. Nach dem

Elterngeld

Antrag

  können beide Elternteile die

Elternzeit

gleichzeitig, oder nacheinander in Anspruch nehmen, wobei eine Teilzeitbeschäftigung  von bis zu 30 Std. wöchentlich möglich ist.
 
Damit die

Elternzeit

beansprucht werden kann, muss sie spätestens 7 Wochen vor dem Beginn vom Arbeitgeber schriftlich  verlangt und sofort verbindlich die Zeiten, innerhalb der nächsten 2 Jahre

Elternzeit

, erklären. Wenn der

Elternzeit

unmittelbar  nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll, muss der

Elternzeit

Antrag

spätestens 7 Wochen vor Ablauf der  Mutterschutzfrist gestellt werden. Demnach also in der 1. Woche nach dem Geburtstermin. Darüberhinaus steht es Arbeitnehmern  nach der Geburt eines weiteren Kindes lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu, die 1.

Elternzeit

vorzeitig zu beenden und die  nicht genutzte

Elternzeit

an das Ende der 2. Eltenzeit zu hängen. Aber nur, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegen stehen.
 
Nachdem die

Elternzeit

beendet ist, lebt das Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf, zu den selben Bedingungen wie vor der

Elternzeit

.  Dies bedarf keiner besonderer Vorankündigungen, Aufforderungen oder Erklärungen seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers.  Wenn die Arbeitszeit während der

Elternzeit

verringert wurde, gilt am Ende der

Elternzeit

automatisch wieder die ursprüngliche  Arbeitszeit, evtl. hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, nach den allgemeinen Vorschriften des  Teilzeit- und Befristungsgesetzes.





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