Private Krankenversicherung Lexikon
Elternzeit Antrag
Wer einen
Elternzeit
Antrag
stellt hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes, für einen bestimmten Zeitraum. Nachdem derElternzeit
Antrag
akzeptiert wurde, kann dieElternzeit
maximal 3 Jahre dauern und von anspruchsberechtigten Müttern und Vätern genutzt werden. Nach demElterngeld
Antrag
können beide Elternteile dieElternzeit
gleichzeitig, oder nacheinander in Anspruch nehmen, wobei eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Std. wöchentlich möglich ist.Damit die
Elternzeit
beansprucht werden kann, muss sie spätestens 7 Wochen vor dem Beginn vom Arbeitgeber schriftlich verlangt und sofort verbindlich die Zeiten, innerhalb der nächsten 2 JahreElternzeit
, erklären. Wenn derElternzeit
unmittelbar nach der Mutterschutzfrist genommen werden soll, muss derElternzeit
Antrag
spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist gestellt werden. Demnach also in der 1. Woche nach dem Geburtstermin. Darüberhinaus steht es Arbeitnehmern nach der Geburt eines weiteren Kindes lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu, die 1.Elternzeit
vorzeitig zu beenden und die nicht genutzteElternzeit
an das Ende der 2. Eltenzeit zu hängen. Aber nur, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegen stehen.Nachdem die
Elternzeit
beendet ist, lebt das Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf, zu den selben Bedingungen wie vor derElternzeit
. Dies bedarf keiner besonderer Vorankündigungen, Aufforderungen oder Erklärungen seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Wenn die Arbeitszeit während derElternzeit
verringert wurde, gilt am Ende derElternzeit
automatisch wieder die ursprüngliche Arbeitszeit, evtl. hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, nach den allgemeinen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

