Private Krankenversicherung Lexikon
Erhöhung Versicherungsschutz
Im Gesundheitswesen bezieht sich die Erhöhung Versicherungsschutz allein auf die vertraglichen Regelungen im Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherungen, wobei die privaten Krankenversicherungen mit der zu versicherten Person verschiedene Tarife vereinbaren können, wo die Art und die Höhe der
Versicherungsleistungen
genau festgelegt werden.Wenn also der privat Versicherte die Erhöhung Versicherungsschutz in Anspruch nehmen will, so muss er lediglich einen Tarifwechsel vornehmen, der mittels
Antrag
bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingereicht wird. Nachdem die Erhöhung Versicherungsschutz durch den Tarifwechsel beantragt wurde, prüft die Versicherung erneut dieVersicherungsbedingungen
.In der Regel entsteht durch die Prüfung der
Versicherungsbedingungen
für die Erhöhung Versicherungsschutz eine Wartezeit, die unter § 3 MB/KK MB/KT geregelt wird. Meistens ist eine erneuteGesundheitsprüfung
, sowie die Prüfung der alten Gesundheitsangaben erforderlich, damit die Wartezeit zu kurz wie möglich bleibt, sollten alle neuen Gesundheitsangaben demAntrag
auf Erhöhung Versicherungsschutz beigefügt werden.

