Private Krankenversicherung Lexikon
Erwerbsminderungsrente
- keine Erwerbsminderungsrente bei 6 Std. und mehr
- halbe Erwerbsminderungsrente bei 3 Std. bis unter 6 Std.
- volle Erwerbsminderungsrente unter 3 Std.
Die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden im Rahmen der Rentenreform neu geregelt und seit dem 1. Januar 2001 gilt, dass die bisherige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente entfällt und stattdessen die 2-stufige Erwerbsminderungsrente eingeführt wird. Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nur auf den Gesundheitszustand, so dass die Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich ist.
Die alte Berufsunfähigkeitsrente erhalten ab dem 1. Januar 2001 nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, alle anderen haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr und erhalten bei
nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Sind Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente arbeitslos und es steht kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung, erhalten sie möglicherweise die volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente nur noch auf 3 Jahre befristet gewährt, können aber wiederholt werden.
Berufsunfähigkeit
nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Sind Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente arbeitslos und es steht kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung, erhalten sie möglicherweise die volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings wird die Erwerbsminderungsrente nur noch auf 3 Jahre befristet gewährt, können aber wiederholt werden.
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