Private Krankenversicherung Lexikon
Ethikkommission
Das Ziel einer Ethikkommission ist die ethische, rechtliche und soziale Beurteilung von Forschungsvorhaben an Lebenwesen und deren Schutz vor den Folgen klinischer Forschung. Die Ethikkommission setzt sich i.d.R. zusammen aus Medizinern und Naturwissenschaftlern, sowie Juristen und Theologen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für beantragte Forschungsvorhaben die Ethikkommission vorher ein Votum dafür oder dagegen erstellt. In Deutschland wird dieses Verfahren für jede klinische Prüfung vor der Zulassung von Arzneimitteln vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Grundlagen der Ethikkommission beziehen sich in Deutschland auf das Medizinproduktgesetz, das
Arzneimittelgesetz
, sowie das Stammzellengesetz. Neben der rechtlichen Grundlage bilden sich auch außerhab der Forschung Anwendungsbereiche, wie z.B. bei medizinischen Behandlungen im Bereich der Gentechnik. Hier gelten berufsrechtliche Richtlinien derBundesärztekammer
, sowie die Berufsordnung der Landesärztekammern. Durch diese Regelungen werden Ärzte verpflichtet, sich vor der Anwendunger bestimmter Behandlungsmethoden durch die Ethikkommission beraten zu lassen.Auch bei Organspenden unter Lebenden muss eine eigene, dafür zuständige Ethikkommission ein Gutachten erstellen, was durch das Transplantationsgesetz geregelt wird. Darüber hinaus bedeutet das Votum einer Ethikkommission ein vergleichsweise mildes Mittel, als zum Beinspiel ein Verbot oder die Kontrolle durch Behörden.

