Private Krankenversicherung Lexikon
Freiwillige Versicherung
Die Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für:
- Arbeiter mit einem Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze
-
Freiberufler
und Selbstständige- Arbeitnehmer nach einer Auslandsbeschäftigung
- Schwerbehinderte
- Berufsanfänger deren Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt- Kinder von Eltern, die über der
Versicherungspflichtgrenze
liegen- Alle Menschen, ohne
Familienversicherung
Die Mitgliedschaft für die Freiwillige Versicherung endet:
- wenn die Voraussetzung einer
Familienversicherung
erfüllt werden- bei fristgerechter Kündigung
- mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft

