Private Krankenversicherung Lexikon
Gebührenordnung
- GebüH = das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker
- GOZ = die Gebührenordnung für Zahnärzte
- GOÄ = die Gebührenoderunung für Ärzte
Die Gebührenodnung für Zahnärzte und Ärzte sehen den Gebührenrahmen
- für Leistungen der Laboratioriumsdiagnostik
- für medizinisch-technische Leistungn
- für persönliche ärztliche Leistungen
In der Gebührenordnung werden auch Bemessungskriterien berücksichtigt für
- den Schweregrad einer Krankheit
- die Umstände bei der Behandlungsaufführung
- Zeitaufwand und Schwierigkeiten der Einzelleistungen
Dagegen sind pauschal formalisierte Honorarvereinbarungen ohne Bezug zum Einzelfall nicht rechtswirksam.
Der Bundesgerichtshof hat daher folgendes für rechtlich unzulässig erklärt
- Vereinbarungen über den 7-fachen Satz der Gebührenordnung, wenn im Notfall keine freie
Arztwahl
besteht- Pauschalhonorare für spezielle ärztliche Leistungen

