Private Krankenversicherung Lexikon

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung unterscheidet sich zwischen den Behandlergruppen und zwar
- GebüH = das Gebührenverzeichnis für

Heilpraktiker


- GOZ = die Gebührenordnung für Zahnärzte
- GOÄ = die Gebührenoderunung für Ärzte

Die Gebührenodnung für Zahnärzte und Ärzte sehen den Gebührenrahmen
- für Leistungen der Laboratioriumsdiagnostik
- für medizinisch-technische Leistungn
- für persönliche ärztliche Leistungen

In der Gebührenordnung werden auch Bemessungskriterien berücksichtigt für
- den Schweregrad einer Krankheit
- die Umstände bei der Behandlungsaufführung
- Zeitaufwand und Schwierigkeiten der Einzelleistungen

Dagegen sind pauschal formalisierte Honorarvereinbarungen ohne Bezug zum Einzelfall nicht rechtswirksam.
Der Bundesgerichtshof hat daher folgendes für rechtlich unzulässig erklärt
- Vereinbarungen über den 7-fachen Satz der Gebührenordnung, wenn im Notfall keine freie

Arztwahl

besteht
- Pauschalhonorare für spezielle ärztliche Leistungen





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