Private Krankenversicherung Lexikon
Gemischte Krankenanstalten
Gemischte Krankenanstalten bieten neben den üblichen Krankenhausleistungen weitere Behandlungen an, zu diesen Leistungen zählen:
- Rekonvaleszentenbehandlung- Kuren
- Sanatoriumsbehandlungen
- medizinisch notwendige, stationäre
Heilbehandlung
Bevor die Behandlung begonnen wird, muss der private Versicherer die Übernahme der Kosten für die Leistungen der Gemischte Krankenanstalten schritlich zustimmen, anderfalls ist eine Kostenerstattung der anfallenden Beträge nicht erstattungspflichtig. Die Begründung liegt darin, dass für Versicherungsunternehmen keine Leistungspflicht besteht für Sanatoriums- sowie Kuraufenthalte und dergleichen.
Soll die Kostenübernahme für Gemsichte Krankenanstalten erreicht werden, dürfen folgende Angaben nicht fehlen, die frühzeitig beim Versicherer eingereicht werden müssen:
- der aktuelle Einweisungsgrund- die vorausgegangene
Diagnose
sowie die Behandlungen- ein ärztlicher Bericht

