Private Krankenversicherung Lexikon
Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem regelt in Deutschland die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherten, Versicherungen, Leistungserbringern (Ärzte,
Apotheker
etc.) und anderen eingebundenen Gruppen in Deutschland. Das Gesundheitssystem umfasst demnach alle Leistungserbringer, den Staat, dieUnfall
-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherungen, die kassenärztliche Vereinigung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Verbände, weitere Interessenverbände und natürliche die Patienten, teilweise vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.Die Versorgungsleistungen im Gesundheitssystem werden weitgehend privat erbracht, abgesehen von staatlichen Krankenhäusern, diese werden häufig noch in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, aber jetzt zunehmend privatisiert. Im Gesundheitssystem dominieren ausserhalb der Krankenhäuser die freien Berufe, z.B. niedergelassene Ärzte und
Apotheker
und private Unternehmen (pharmazeutische und medizintechnische Industrie). Der Staat beteiligt sich am Gesundheitssystem in Form von Gesundheitsämtern, Hochschulkliniken und kommunalen Krankenhäusern.Das Gesundheitssystem wird zum größten Teil durch die deutsche Bevölkerung finanziert, die meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Daraus geben sich die Beiträge, die sich überwiegend am Einkommen des Versicherten orientieren, Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der Beiträge, aber mittlerweise machen
Zuzahlungen
oder Selbstbeteiligungen einen steigenden Anteil an der Finanzierung im Gesundheitssystem aus.

