Private Krankenversicherung Lexikon
Häusliche Pflege
Die Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Versicherte im familiären Haushalt, sie beinhaltet die Behandlungs- und
Grundpflege
und die hauswirtschaftliche Versorgung. Der behandelnde Arzt verordnet die Pflege nach Art, Umfang und Dauer.Die Finanzierung für die Häusliche Pflege wird durch verschiedene Stellen der Sozialversicherung untersützt, insgesamt sind 4 Finanzierungsquellen möglich:
- Eigenanteile- Bundessozialhilfegesetz
-
Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
Steht im Einzelfall keine Häusliche Pflege durch einen privaten Pflegedienst oder Sozialstationen zur Verfügung, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine selbstbeschaffte
Pflegekraft
, wenn diese angemessen sind. Anspruch auf eine ausgebildetePflegekraft
besteht nur unter der Voraussetzung, wenn der Pflegebedürftige nicht ausreichend versorgt werden kann, aufgrund einer Berufstätigkeit oder mangelnder Fähigkeiten.Generell übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine häusliche Pflege, wobei die gesetzliche Krankenversicherung nur die notwendigen Maßnahmen übernimmt, die private Krankenversicherung auch Behandlungen, die darüber hinaus gehen.

