Private Krankenversicherung Lexikon
Karenztage
Karenztage entsprechen der Dauer einer Kranzzeit, wo der Versicherer noch keine Leistungspflicht hat, obgleich der
Versicherungsfall
schon eingetreten ist, also können Karenztage auch mit Wartezeit verglichen werden. Karenztage werden ab Feststellung des Arztes zurArbeitsunfähigkeit
oder ab Eintritt eines Pflegefalles berechnet und gibt es nur in der Pflege- undKrankentagegeldversicherung
.Normalerweise hat ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber den Gehalts- und Lohnfortzahlungsanspruch über 6 Wochen vereinbart, die
Krankentagegeldversicherung
zahlt also erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 6 Wochen, also nach Ablauf der vereinbarten Karenztage. Aus diesem Grund sind diese Personengruppen nur mit mindestens 42 Karenztage beim Tagegeldtarif versicherbar. Die Anzahl der Karenztage darf also nicht kleiner sein, als der Gehaltsfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber.

