Private Krankenversicherung Lexikon
Kindergeld Antrag
In Deutschland wird der Kindergeld
Antrag
grundsätzlich in schriftlicher Form bei der zuständigen Familienkasse gestellt, für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes ist die Vergütungsstelle auch die Familienkasse. Wenn nach dem KindergeldAntrag
Anspruch darauf besteht, beträgt das Kindergeld in Deutschland, gemäß § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz, seit Januar 2010 für das 1. Kind und 2. Kind jeweils 184 Euro, für das 3. Kind sind es 190 Euro und für das 4. Kind und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. Der Anspruch besteht generell für jeden Monat, in dem mindestens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Der Anspruch auf Kindergeld kann 4 Jahre nach der Entstehung verjähren, gemäß § 45Sozialgesetzbuch
I.Für behinderte Kinder über 27 Jahren muss beim Kindergeld
Antrag
das Attest eines Arztes über den Beginn der Behinderung und ein gültiger Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. In bestimmten Abständen prüft die Familienkasse der Agentur für Arbeit, ob dieVoraussetzungen
für den KindergeldAntrag
noch vorliegen und die Höhe des Kindergeldes richtig ausgezahlt wird. Nachdem der KindergeldAntrag
genehmigt wurde, ist der Empfänger nach § 60 SGB I verpflichtet, alle Änderungen zu melden. Beim KindergeldAntrag
muss das Vorhandensein der Kinder durch amtliche Unterlagen nachgewiesen werden und der Wohnsitz der Kinder muss in Deutschland, der EU oder dem EWR liegen.Nachdem der Kindergeld
Antrag
akzeptiert wurde, erfolgt dieAuszahlung
mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn sich das Kind im Studium oder der Berufs- bzw. Schulausbildung befindet, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Außerdem kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezogen werden, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist und nicht mehr als eine geringfügige Tätigkeit ausübt.

