Private Krankenversicherung Lexikon
Krankengeld Anspruch
Voraussetzungen
für Krankengeld Anspruch sind das Vorliegen einer durch Krankheit herbeigeführtenArbeitsunfähigkeit
und die Krankenversicherung wurde mit Krankengeld Anspruch abgeschlossen. DieseVoraussetzungen
treffen auf einen großen Teil der Arbeitslosen, Arbeitnehmer und Selbstständige (mit freiwilliger Versicherung auf Krankengeld Anspruch) zu. Bei den Arbeitslosen ist zu beachten, dass nurArbeitslosengeld
-Empfänger Krankengeld Anspruch haben, nicht jedoch Empfänger vonArbeitslosengeld
II (Hartz IV). Es sei denn, sie waren vor derArbeitsunfähigkeit
versicherungspflichtig beschäftigt, oder sind neben dem Arbeitslosgengeld II Bezug noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für Selbständige ist Voraussetzung für den Krankengeld Anspruch, dass durch dieArbeitsunfähigkeit
Arbeitsentgeld bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit entfällt und dafür ein Nachweis vom z. B. Steuerberater erbracht wird.Der Krankengeld Anspruch beginnt bei einer stationären Reha oder Krankenhausbehandlung am Tag der Aufnahme, bzw. dem Tag nach der Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit
. Solange jedoch der Arbeitnehmer noch das Arbeitsentgeld vom Arbeitgeber erhält, ruht der Krankengeld Anspruch 6 Wochen und es wird kein Krankengeld gezahlt. Wird man jedoch in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank, besteht Krankengeld Anspruch, da in dieser Zeit noch kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Auch Arbeitslosengeldbezieher haben bei andauernderArbeitsunfähigkeit
nach 6 Wochen Krankengeld Anspruch, bei Selbstständigen ist der Leistungsbeginn abhänig von der gewählten Krankenkasse und dem Tarif, der Krankengeld Anspruch vom 1. Tag oder mehreren Wochen ermöglicht.

