Private Krankenversicherung Lexikon

Krankengeld Anspruch

Voraussetzungen

für Krankengeld Anspruch sind das Vorliegen einer durch Krankheit herbeigeführten

Arbeitsunfähigkeit

und die Krankenversicherung wurde mit Krankengeld Anspruch abgeschlossen. Diese

Voraussetzungen

treffen auf einen großen Teil der Arbeitslosen, Arbeitnehmer und Selbstständige (mit freiwilliger Versicherung auf Krankengeld Anspruch) zu. Bei den Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur

Arbeitslosengeld

-Empfänger Krankengeld Anspruch haben, nicht jedoch Empfänger von

Arbeitslosengeld

II (Hartz IV). Es sei denn, sie waren vor der

Arbeitsunfähigkeit

versicherungspflichtig beschäftigt, oder sind neben dem Arbeitslosgengeld II Bezug noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für Selbständige ist Voraussetzung für den Krankengeld Anspruch, dass durch die

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsentgeld bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit entfällt und dafür ein Nachweis vom z. B. Steuerberater erbracht wird.

Der Krankengeld Anspruch beginnt bei einer stationären Reha oder Krankenhausbehandlung am Tag der Aufnahme, bzw. dem Tag nach der Feststellung der

Arbeitsunfähigkeit

. Solange jedoch der Arbeitnehmer noch das Arbeitsentgeld vom Arbeitgeber erhält, ruht der Krankengeld Anspruch 6 Wochen und es wird kein Krankengeld gezahlt. Wird man jedoch in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank, besteht Krankengeld Anspruch, da in dieser Zeit noch kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Auch Arbeitslosengeldbezieher haben bei andauernder

Arbeitsunfähigkeit

nach 6 Wochen Krankengeld Anspruch, bei Selbstständigen ist der Leistungsbeginn abhänig von der gewählten Krankenkasse und dem Tarif, der Krankengeld Anspruch vom 1. Tag oder mehreren Wochen ermöglicht.





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