Private Krankenversicherung Lexikon
Krankenschein
In Deutschland war der Krankenschein der Vorläufer der Krankenversicherungskarte, der die selben Daten enthielt wie die heutige Versicherungskarte. Auf der Rückseite vom Krankenschein hat der Arzt seine Behandlungen dokumentiert, die dann mit der kassenärztlichen Vereinigung nach Abrechnungsnummern abgerechnet wurden. In jedem Quartal mit ärztlicher Behandlung, musste dem
Hausarzt
ein Krankenschein vorgelegt werden, beim Besuch eines Facharztes stellte derHausarzt
dann eine Überweisung aus.In der Anfangszeit der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Versicherten den Krankenschein bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragt und dann abgeholt. Später wurden zur Vereinfachung Krankenschein Hefte eingeführt, die einmal pro Jahr an die Mitgleider verteilt wurden. Im Krankenschein Heft waren dann 4 Abrechnungsscheine für den
Hausarzt
, 2 Abrechnungsscheine für den Zahnarzt, sowie je 1 Berechtigungsschein für die Krebsvorsorgeuntersuchung und die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung
, enthalten. Für Kinder gab es neben dem eigentlichen Krankenschein spezielle Berechtigungsscheine, die extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten.

