Private Krankenversicherung Lexikon

Krankentransportkosten

Krankentransportkosten

fallen dann an, wenn ein Patient aus eigener Kraft nicht mehr fähig ist, ein gesundheitlich notwendiges Ziel alleine zu erreichen.

Krankentransportkosten

sind eine medizinische Notwendigkeit, um einen Patienten aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen durch ein motorisiertes Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu transportieren. Die Fahrzeuge weisen zu diesem Zweck eine besondere Ausstattung auf und verfügen über medizinisches Fachpersonal.

Krankentransportkosten

fallen ebenfalls an, wenn Krankenhäuser selber Patientenfahrdienste anbieten, um die Patienten zu diversen Untersuchungen, in Rehakliniken oder andere medizinische Betreuungseinrichtungen zu fahren. Das Personal eines Patientenfahrdienstes muss nicht unbedingt über eine medizinische Ausbildung verfügen. Die häufigsten

Krankentransportkosten

fallen jedoch für Fahrten des Rettungsdienstes an, bei dem das medizinisch ausgebildete Rettungsfachpersonal Erste Hilfe und die Erstversorgung von Personen leistet, damit der Patient in die nächste Klinik überführt werden kann.

Die

Krankentransportkosten

werden von den Sozialversicherungen immer übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Versicherungsgesellschaft. Unter Umständen muss der Patient eine

Selbstbeteiligung

tragen, das ist allerdings nach Region und Versicherung unterschiedlich.

Krankentransportkosten

werden bei gesetzlichen Krankenkassen im § 105 Ärztegesetz und § 27 der Satzung Wohlfahrtskasse bestimmt. Nicht vergütet werden

Krankentransportkosten

für Auslandsrücktransporte, z.B. Flugzeugüberführungen. Um diese

Krankentransportkosten

abzudecken, benötigt der gesetzlich Versicherte eine

Auslandskrankenversicherung

.


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