Private Krankenversicherung Lexikon
Krankentransportkosten
Krankentransportkosten
fallen dann an, wenn ein Patient aus eigener Kraft nicht mehr fähig ist, ein gesundheitlich notwendiges Ziel alleine zu erreichen.Krankentransportkosten
sind eine medizinische Notwendigkeit, um einen Patienten aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen durch ein motorisiertes Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu transportieren. Die Fahrzeuge weisen zu diesem Zweck eine besondere Ausstattung auf und verfügen über medizinisches Fachpersonal.Krankentransportkosten
fallen ebenfalls an, wenn Krankenhäuser selber Patientenfahrdienste anbieten, um die Patienten zu diversen Untersuchungen, in Rehakliniken oder andere medizinische Betreuungseinrichtungen zu fahren. Das Personal eines Patientenfahrdienstes muss nicht unbedingt über eine medizinische Ausbildung verfügen. Die häufigstenKrankentransportkosten
fallen jedoch für Fahrten des Rettungsdienstes an, bei dem das medizinisch ausgebildete Rettungsfachpersonal Erste Hilfe und die Erstversorgung von Personen leistet, damit der Patient in die nächste Klinik überführt werden kann.Die
Krankentransportkosten
werden von den Sozialversicherungen immer übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Versicherungsgesellschaft. Unter Umständen muss der Patient eineSelbstbeteiligung
tragen, das ist allerdings nach Region und Versicherung unterschiedlich.Krankentransportkosten
werden bei gesetzlichen Krankenkassen im § 105 Ärztegesetz und § 27 der Satzung Wohlfahrtskasse bestimmt. Nicht vergütet werdenKrankentransportkosten
für Auslandsrücktransporte, z.B. Flugzeugüberführungen. Um dieseKrankentransportkosten
abzudecken, benötigt der gesetzlich Versicherte eineAuslandskrankenversicherung
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