Private Krankenversicherung Lexikon
Krankenversicherung Rentner
Die Krankenversicherung Rentner (KVdR) ist eine
Pflichtversicherung
für Rentner und Rentanantragsteller, die für eine bestimmte Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren (Vorversicherungszeit). Die Mitgliedschaft der Krankenversicherung Renter beginnt gemäß § 186 Abs. 9 SGB V, mit dem Tag der Stellung des Rentenantrages.Rentner die in Deutschland leben und eine deutsche Rente beziehen unterliegen den deutschen Rechtsvorschriften der Kranken- und sozialen
Pflegeversicherung
. Die deutsche Krankenversicherung Rentner ist zwar einePflichtversicherung
, allerdings muss eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein. Wird diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, hat sich der Rentner anderweitig zu versichern.Rentner, die nicht versicherungspflichtig sind, können auf
Antrag
einen Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen, wenn diese der deutschen Aufsicht oder der eines Mitgliedstaates unterliegt. Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung Rentner muss separat beantragt werden.

