Private Krankenversicherung Lexikon
Krankmeldung
Die Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Bescheinigung eines Zahnarztes oder Arztes über die festgestellte Krankheit des Patienten, die diesen an der Ausübung seiner Arbeitsleistung hindert. Die Krankmeldung muss dem Arbeitgeber spätestens am 4. Tag der Erkrankung vorliegen, kann aber unter Umständen auch schon am 1. Tag verlangt werden (§ 5 EFZG).
Nach deutschem Recht hat der Arbeitnehmer die Pflicht, unverzüglich bei einer Erkrankung die Krankmeldung vorzulegen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Mit Erfüllung dieser Pflicht ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesichert, es können aber auch zeitlich abweichende Regelungen gelten, je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss dem Arbeitgeber grundsätzlich eine Krankmeldung geschickt werden, im Vorfeld sind dem Arbeitgeber jedoch die
Arbeitsunfähigkeit
und die voraussichtliche Dauer schnellstens mitzuteilen (E-Mail, Fax, oder Telefon).Wer hingegen keine Krankmeldung trotz der gesetzlichen oder betrieblichen Regelungen vorlegt, muss evtl. mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch mit einer Kündigung.

