Private Krankenversicherung Lexikon
Krankschreiben
Beim krankschreiben wird die
Arbeitsunfähigkeit
, also der vorübergehende Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oderUnfall
, einer versicherten Person, bescheinigt. Nach medizinischem Befund ist diese Person nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, somit besteht nach dem krankschreiben ein Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung und auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.Der Arzt kann eine Person krankschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die spätestens am 4. Tag beim Arbeitgeber vorliegen muss. Sie kann aber in einigen Fällen auch schon am 1. Tage verlangt werden (§ 5 EFZG). Mit Vorlage der
Krankmeldung
ist die Pflicht zur Erfüllung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gesichert. Allerdings können auch zeitlich abweichende Regelungen gelten, je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen.Auch wer im Ausland krank wird, muss sich vom dortigen Arzt krankschreiben lassen und den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Dies kann per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen, wer allerdings keine
Krankmeldung
entsprechend der betrieblichen oder gesetzlichen Regelungen vorlegt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, evtl. auch mit Kündigung, rechnen.

