Private Krankenversicherung Lexikon
Künstlersozialversicherung
In die Künstlersoialversicherung werden Künstler und Publizisten aufgenommen, die nicht nur vorübergehend selbständig sind und erwerbstätig bildenden oder darstellende Kunst schaffen, lehren oder ausüben. Dazu zählen auch Schriftsteller und Journalisten oder in anderer Weise publizistisch tätige. Personen, die gesetzlich krankenversichert sind oder die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschreiten, werden nicht in der Künstlersozialversicherung krankenversichert.
In den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit besteht für Künstler und Publiszisten eine
Krankenversicherungspflicht
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Diesen Versicherungsnachweis hat der Künstler oder Publizist für sich und seinen familienversicherungspflichtigen Angehörigen der Künstlersozialversicherung zu erbringen.Finanziert wird die Künstlersozialversicherung durch:
- die Künstlersozialabgabe, die von Konzert- und Theaterdirektionen, Rundfunkanstalten, Kunsthandel sowie Unternehmen die Öffentlichkeitsarbeit leisten oder Ton- und Bildträger vervielfältigen, gezahlt wird
- die Beitragsanteile der Versicherten, die sich nach der Jahresarbeitsverdienstgrenze bemessen und deren Beitragssatz die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes der Krankenkassen beträgt.

