Private Krankenversicherung Lexikon
Kurorte
Als Kurorte werden Orte bezeichnet, denen aufgrund besonderer Eignung für Therapien, im Rahmen einer
Kur
, ein entsprechendes Prädikat verliehen wird. Kurorte die Trink- oder Badekuren (Wasserkuren) praktizieren, werden auch als Badeorte bezeichnet. Entscheidend für Kurorte ist das Vorhandensein natürlicherHeilmittel
des Wassers, des Klimas oder des Bodens, oder aber die Möglichkeit für eine Physiotherapie nach Kneipp.In Deutschland werden für Kurorte folgende Prädikate vergeben:
- Seebad oder Luftkurort
- Kneippkurort oder heilklimatischer Kurort
- Orte mit Heilquellen-Kurbetrieb (Heilstollen-, Peloid- oder Sole-Kurbetrieb)
- Heilbad, z.B. Nordsee-, Kneipp-, Thermal-, Peloid-, Moor-, Mineral- oder Seeheilbad
Basierend auf das Kurortegesetz erfolgt die Anerkennung (Prädikatisierung) für Kurorte in Deutschland duch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes. Die Anerkennung kann sich auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil beziehen, Anerkennungsgrundlagen existieren in allen deutschen Flächenländern. In vielen Bundesländern ist Voraussetzung für die Erhebung der
Kur
- und Fremdenverkehrsabgabe, die staatliche Anerkennung alsKur
- oder Erholungsort.

