Private Krankenversicherung Lexikon
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist die kurzfristige Pflege eines pflegebedürftigen Menschen, die als Zwischenlösung oder aufgrund eine Notalls benötigt wird, wobei der Pflegebedürftige maximal 28 Tage in ein
Pflegeheim
aufgenommen und von medizinisch geschultem Pflegepersonal betreut wird. Die Kurzzeitpflege kann unterschiedliche Gründe haben, oft werden Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt mittels Kurzzeitpflege betreut, da die häuslichen Bedingungen in der Regel nicht ausreichen, damit der Patient fachgerecht versorgt werden kann. Aber auch Pflegebedürftige, wo die Angehörigen in Urlaub fahren, werden immer häufiger, für bestimmte Zeit, zur Kurzzeitpflege gebracht.Der größte Teil der Kurzzeitpflege wird durch Altenheime oder Kurzzeitheime abgedeckt, darüber hinaus existieren spezielle Pflegewohnungen, die von Sozialstationen betreut werden. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden von der
Pflegeversicherung
für einen Zeitraum von 28 Tagen und einem Höchstbertrag von 1470 Euro pro Jahr, getragen. Allerdings sind das nur die Kosten für medizinische Behandlungen undGrundpflege
, die Unterkunft ist nicht darin enthalten un muss vom Pflegebedürftigen selber getragen werden.Um den Standard der Kurzzeitpflege zu verbessern, ziehen gerade gesetzlicher Versicherte eine private
Pflegeversicherung
in Betracht, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten und Angehörige weitestgehend zu entlasten. DerBeitrag
für die privateZusatzversicherung
ist recht erschwinglich und ermöglicht eine wesentlich bessere Lebensqualität im Falle derPflegebedürftigkeit
.

