Private Krankenversicherung Lexikon
Landeserziehungsgeld
In einigen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen oder Bayern können Eltern Landeserziehungsgeld im 3. Lebensjahr des Kindes beantragen und zwar zusätzlich zum Bundeserziehungsgeld. Das Landeserziehungsgeld soll den Eltern helfen, ihr Kind auch im 3. Lebensjahr selbstständig zu erziehen und für die dafür aufgebrachte Zeit durch ein geringes Einkommen auszugleichen. In den Bundesländern Rheinland-Pfals und Berlin wird alternativ zum Landeserziehungsgeld das Sogenannte Familiengeld gezahlt.
Alle
Voraussetzungen
für das Landeserziehungsgeld sind ähnlich denVoraussetzungen
für das Bundeserziehungsgeld. Nach dem das Landeserziehungsgeld beantragt ist, bekommen die Eltern eines Kindes das Geld für 6 Monate, während Eltern mehrerer Kinder den Betrag für 12 Monate erhalten. DenAntrag
auf Landeserziehungsgeld können neben den leiblichen Eltern auch Pflegeeltern oder Stiefeltern stellen, Voraussetzung ist die Beantragung des Bundeserziehungsgeldes für 24 Monate.Den
Antrag
auf Landeserziehungsgeld gibt es im Rathaus oder dem Bürgermeisteramt und kann frühestens ab dem 21. Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Rückwirkend kann derAntrag
höchstens 6 Monate nach Beginn des 3. Lebensjahres gestellt werden. Bei Antragstellung darf die Erwerbstätigkeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten, Selbstständige müssen einen Eigennachweis der geringfügigen Arbeitsstunden erbringen und das Einkommen offen legen.

