Private Krankenversicherung Lexikon
Medizinischer Dienst
Als medizinischer Dienst der Krankenkassen wird eine unabhängige Beratungsstelle der Kranken- und
Medizinischer Dienst bedeutet auch, die Kranken in gesundheitlichen Versorgungsfragen zu beraten, sowie pflegerische und medizinische Leistungen durch Gutachter zu bewerten, wobei sozialrechtliche Vorgaben und der aktuelle Stand der Wissenschaft bindend sind. Medizinischer Dienst der Krankenkassen stellt eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und
Die Aufgaben als medizinischer Dienst der gesetzlichen Kranken- und
- Verordnung von Heil-, Hilfs-, Verbands- und Arzneimitteln
- Dauer und Notwendigkeit von häuslicher Pflege
- Qualitätssicherung der Versorgung
- Notwendigkeit und Dauer einer Behandlung im Krankenhaus
- Weiterentwicklung der Vergütungssysteme
-
- Dauer, Umfang, Art und Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen
- Wirtschaftlichkeit der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
Pflegeversicherung
eingesetzt, um die Vorgaben des Gesetzgebers nach ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlicher Versorgung der Versicherten einzuhalten und umzusetzen. Beratend unterstützt der medizinischer Dienst dabei die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen.Medizinischer Dienst bedeutet auch, die Kranken in gesundheitlichen Versorgungsfragen zu beraten, sowie pflegerische und medizinische Leistungen durch Gutachter zu bewerten, wobei sozialrechtliche Vorgaben und der aktuelle Stand der Wissenschaft bindend sind. Medizinischer Dienst der Krankenkassen stellt eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung
aus jedem Bundesland dar, welche mit Ausnahme von Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert ist. Die Kosten medizinischer Dienst teilen sich die Kassen auf Landesebene.Die Aufgaben als medizinischer Dienst der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung
sind im § 275 SGB V definiert, er hilft u. a. bei folgenden Fragen:- Verordnung von Heil-, Hilfs-, Verbands- und Arzneimitteln
- Dauer und Notwendigkeit von häuslicher Pflege
- Qualitätssicherung der Versorgung
- Notwendigkeit und Dauer einer Behandlung im Krankenhaus
- Weiterentwicklung der Vergütungssysteme
-
Arbeitsunfähigkeit
- Krankenhausplanung- Dauer, Umfang, Art und Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen
- Wirtschaftlichkeit der Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

