Private Krankenversicherung Lexikon
Meldegesetz
Das Meldegesetz regelt in Deutschland das Meldewesen und ist ein Landesgesetz, wobei sich die Länder an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten müssen. Der Bund hat seit der Föderalismusreform die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen. Das Meldegesetz ist dem unterzuordnen.
Jedes Land hat im Meldegesetz verschiedene Fristen, um einen Umzug beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. In der Regel beläuft sich die Meldepflicht zur Ummeldung im Meldegesetz auf 1 Woche, die einzelnen Ländergesetze ermöglichen aber auch unterschiedliche Fristen:
- die unverzügliche Ummeldung in Rheinland-Pfalz - die Ummeldung innerhalb 1 Woche in, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- die Ummeldung innerhalb von 2 Wochen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen
Seit dem 1. Januar 2007 ist die Verpflichtung zur Abmeldung entfallen, das wird jetzt durch die Anmeldung beim neuen Einwohnermeldeamt durchgeführt. Die einzige Ausnahme ist bei einem dauernden Aufenthalt ausserhalb Deutschlands, dann ist die Abmeldung lt. Meldegesetz noch notwendig.

