Private Krankenversicherung Lexikon

Mutterschutz

Mutterschutz dient als arbeitsrechtliche Maßnahme, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und zu sichern. Mutterschutz bezieht sich dabei nicht nur auf Deutschland, sondern auch international. Der Mutterschutz beinhaltet generelle Regelungen zur Beschäftigung von Wöchnerinnen und Schwangeren, inklusive Kündiggunsschutz und Arbeitsverbot.  Organisationshilfen und allgemeine Regelungen zum Mutterschutz werden von Mutterschaftsversicherungen abgehandelt.

In der Bundesrepubilk Deutschland wird der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz geregelt und enthält Verordnungen und arbeitsrechtliche Bedingungen zum Schutz von Müttern, um ein Arbeitsverhältnis ausüben zu dürfen. Zentraler Bestandteil im Mutterschutz ist der Kündigungsschutz von Schwangeren und Wöchnerinnen. Danach gilt ein Kündigungsschutz ab dem Beginn er Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung. Geht die Mutter nach der Geburt des Kindes in

Elternzeit

,  so verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der

Elternzeit

.

Schwangeren und Wöchnerinnen ist es im Mutterschutz nicht erlaubt, folgenden Arbeiten nachzugehen
a) die Sonntags- und Nachtarbeit einbeziehen
b) wo die Arbeiterinnen einen längeren Zeitraum stehen müssen
c) die Schicht- und Mehrarbeit beinhalten.





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