Private Krankenversicherung Lexikon
Nachmeldefrist
Mit Antragstellung bei einem privaten Versicherungsunternehmen hat der Antragsteller alle Fragen im
Antrag
wahrheitsgemäß zu beantworten, dazu gehören auch Vorerkrankungen wie Allergien oder chronische Krankheiten. Nachmeldefrist bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrages der privaten krankenversicherung.Jetzt besagt die Nachmeldefrist, dass der Antragsteller dazu verpflichtet ist, sein künftiges Versicherungsunternehmen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen wenn in dieser Zeit eine ärtzliche Untersuchung, Beratung oder Behandlung stattgefunden hat. Dies gilt auch für Schwangere, deren Schwangerschaft in diesem Zeitraum festgestellt wurde. Sollte hingegen eine Krankheit nach der Annahme auftreten, so fällt diese nicht mehr unter die Nachmeldefrist. Generell ist der Versicherte an eine Meldefrist gebunden, wo er Änderungen der Lebens- oder Gesundheitsumstände melden muss, die sich auf das Vertragsverhältnis auswirken.

