Private Krankenversicherung Lexikon
Nachtpflege
Genauso wie die Tagespflege ist auch die Nachpflege eine teilstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, wo der Pflegebedürftige eine nächtliche Betreuung von ausgebildetem Pflegeversonal erhält. Während des Tages befindet sich der Pflegebedürftige aber in seiner eigenen Wohnung.
Die Nachtpflege ist dann möglich, wenn der Einzelfall die teilstationäre Pflege erfordert, beispielsweise wenn die häusliche Pflege nicht in entsprechendem Umfang möglich ist, oder der Pflegebedarf zu einer bestimmten Zeit höher und von Nöten ist. In Anspruch genommen wird die Nachtpflege häufig von Pflegebedürftigen, wo die Angehörigen nachts berufstätig sind.
Die Kosten der Nachtpflege oder der Tagespflege werden entsprechend der
- für Pflegestufe
von der gesetzlichenPflegeversicherung
, für die teilstationäre Pflege, wie folgt übernommern:Pflegestufe
III = 1.470 Euro- für
Pflegestufe
II = 980 Euro- für
Pflegestufe
I = 420 EuroDie Pflegekasse übernimmt ebenfalls die anfallenden Pflegekosten der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung. Kosten der Verpflegung werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen vom Versicherer selber getragen werden.

