Private Krankenversicherung Lexikon
Nachversicherung Neugeborener
Die Nachversicherung Neugeborener in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach § 10 SGB V für die
Familienversicherung
geregelt. Auch die private Krankenversicherung ermöglicht es Kinder nachzuversichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt. Jedoch soll am Tag der Geburt ein Elternteil bereits 3 Monate Mitglied beim Versicherer sein und der Versicherungsschutz des Neugeborenen sollte nicht umfassender sein als des versicherten Elternteils. Diese Regelung der Nachversicherung Neugeborener gilt ebenso bei einerAdoption
, allerdings ist hier ein Zuschlag bis 2005 möglich.Um die Nachversicherung Neugeborener bei seiner privaten Krankenversicherung vorzunehmen ist es unbedingt erforderlich, die Frist einzuhalten. Die Anmeldung kann beim Berater oder Versicherer erfolgen, bei einigen Versicherungsgesellschaften wird auch ein besserer Versicherungsschutz oder eine geringere
Selbstbeteiligung
erlaubt. Manchmal bieten die Versicherungsgesellschaften die Nachversicherung Neugeborener in besseren Tarifen an als bei den Erwachsenen, allerdings wird bei dieser Form der Nachversicherung Neugeborener eine Risikoprüfung durchgeführt, wofür die U1- und U2- Untersuchungsergebnissse benötigt werden.

