Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegesetz
Am 1. Juli 2008 trat das neue Pflegegesetz in Kraft, dadurch sollten alle wichtigen Fragen zum Thema Pflege beantwortet werden, zudem sollen die Bundesbürger mit dem neuen Pflegegesetz endlich entscheiden können, ob eine zusätzliche Privatversicherung notwendig ist, oder nicht. Denn obwohl die Beiträge zur gesetzlichen Versicheung und damit auch die Leistungen gestiegen sind, warnen die Experten vor einer Unterversorgung.
Mit dem neuen Pflegegesetzt wurden auch die Beiträge angepasst, diese belaufen sich jetzt bei verheirateten auf 1,95% des Bruttolohnes und bei unverheirateten sind es 2,2%, die aber zu 50% vom Arbeitgeber getragen werden. Allerdings wurden im Pflegegesetzt dadurch auch die Pflegesätze erhöht. Diese betragen für die
Pflegestufe
I jetzt 420,-€, für diePflegestufe
II sind es 980,-€ und beiPflegestufe
III nun 1470,-€. Weitere Erhöhungen der Pflegesätze wurden im Pflegesetzt beschlossen und zwar, ab 2010 auf 440,-€/1049,-€/1510,-€ und ab 2012 auf 450,-€/1100,-€/1550,-€.Bei vollstationärer Pflege sind die Sätze der
Pflegestufe
I + II gleich geblieben, nur in derPflegestufe
III gibt es eine Erhöhung von 1432,- auf 1470,-€, die dann 2010 und 2012 weiter ausgebaut wird. Aber gerade fürDemenzkranke
ohne körperlichePflegebedürftigkeit
, die dennoch hilfebedürftig sind, wurde der Pflegesatz von jetzt 460,-€ pro Jahr auf bis zu 200,-€ pro Monat erhöht. In Härtefällen gibt es für Heimaufenthalte jetzt sogar 1750,- € pro Monat, ab 2010 werden es 1825,-€ pro Monat und ab 2012 immerhin 1918,-€ pro Monat.

