Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegekraft
Die Pflegekraft gehört zu den Gesundheitsberufen im deutschen Gesundheitswesen und umfasst die eigenständige Beobachtung, Pflege, Beratung und Betreuung von pflegebedürftigen Patienten in einem ambulanten oder stationären Umfeld. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Nach Abschluss der pflegerischen Grundausbildung bieten Qualifikationsmöglichkeiten über wirtschaftliche- pädagogische- und pflegewissenschaftliche Studiengänge weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen dieser schulischen Fachweiterbildungen.
Die Aufgaben der Pflegekraft beinhalten die eingenverantwortliche Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen oder Patienten aller Altersgruppen in stationären oder ambulanten Einrichtungen. Die
Grundpflege
umfasst dabei die Unterstützung der Patienten in allen alltäglichen Lebensbereichen, wie Körperpflege, Positionsunterstützung oder der Nahrungsaufnahme und darüberhinaus begleiten sie Sterbende oder Schwerstkranke und versorgen Verstorbene. Die Pflegekraft plant die Pflege im Rahmen des Pflegeprozesse und dokumentiert die Durchführung oder beurteilt den Erfolg der pflegefachlichen Maßnahmen.Als Pflegekraft ist man Bindeglied zwischen Patienten, Angehörigen, Therapeuten und Ärzten, dabei führt die Pflegekraft im Rahmen der
Behandlungspflege
ärztliche Anordnungen eigenständig aus, bereitet den Patienten auf diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vor und führen angeordnete medizinische Behandlungen durch. Die Pflegekraft berät den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen über Gesundheitsförderungen, Pflegemaßnahmen und gibt Anleitung zur Selbsthilfe. Dabei hilft die Pflegekraft bei der Beschaffung der benötigten Hilfmittel, wirkt bei der Kommunikation mit Krankenkassen oder der Feststellung vonPflegebedürftigkeit
durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit.

