Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegestufen
Die soziale
Pflegeversicherung
gehört seit dem 1. Januar 1995 zu den Pflichtversicherungen, sie soll das Risiko der Pflegebedürftigen absichern, die aufgrund der Schwere derPflegebedürftigkeit
auf solidarische Hilfe angewiesen sind. Es gibt insgesamt drei verschiedene Pflegestufen die jeweils darüber entscheiden, in welcher Höhe ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer Leistungen von derPflegeversicherung
bekommt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird diese Entscheidung vom medizinischen Dienst getroffen und bei den privaten Krankenkassen übernimmt Medicproof die Zuordnung der Pflegestufen. Die jeweilige Pflege in den einzelnen Pflegestufen kann von einem Familienangehörigen, oder einer ausgebildeten medizinischen Fachkraft, erbracht werden.In welche Pflegestufen der Pflegebedürfte eingeteilt wird richtet sich nach dem Hilfebedarf, die der Pflegebedürftige bei den täglichen Verrichtungen benötigt. Dazu zählt die häusliche Versorgung, wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen, und Einkaufen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite erfolgt eine Beurteilung durch den Hilfeanspruch bei der
Grundpflege
wie z.B.: Mobilität (An- und Auskleiden, Stehen, Gehen etc.), Körperpflege (Baden, Zahnpflege, waschen etc.) und Ernährung (Aufnahme und Zubereitung der täglichen Mahlzeiten).Die einzelnen Pflegestufen sind folgendermaßen unterteilt:
Pflegestufe
1 = erheblichePflegebedürftigkeit
in derGrundpflege
mindestens einmal täglich. Dazu Hilfe bei derPflegestufe
2 = schwerePflegebedürftigkeit
in der Körperpflege und Ernährung mindestens dreimal täglich. DerPflegestufe
3 = schwerst pflegebedürftig in derGrundpflege
täglich rund um die Uhr, also auch Nachts. Der

