Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegezusatzversicherung
Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung hat, im Fall der
Pflegebedürftigkeit
, Anspruch auf Leistungen derPflegeversicherung
. Wobei die gesetzlichePflegeversicherung
nur die Leistungen der Grundversorgung übernimmt, alle darüber hinaus anfallenden Kosten muss der Versicherte selber tragen und kann nur durch eine Pflegezusatzversicherung den Eigenanteil reduzieren oder komplett abdecken.Folgende Arten der Pflegezusatzversicherung werden, in der Regel von privaten Krankenversicherungen, angeboten und können ergänzend zur normalen Krankenversicherung abgeschlossen werden:
- Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Versicherten bei Nachweis der
vereinbarten Betrag pro Pflegetag, unabhänig von den entstandenen Kosten.Pflegebedürftigkeit
einen fest- Die Pflegekostenversicherung erstattet die Kosten, die über die Grundversorgung hinausgehen, da es
unterschiedliche Tarife werden die Restkosten ganz oder teilweise, mit Kostennachweis, erstattet.- Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt dem pflegebedürftigen
Versichernungsnehmer eine monatliche Rente, entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit
.Sinnvoll ist die Pflegezusatzversicherung auf jeden Fall bei langfristiger
Pflegebedürftigkeit
, sie ergänzt die Leistungen der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung und verringert so die finanzielle Belastung im Fall derPflegebedürftigkeit
des Versicherten.

