Private Krankenversicherung Lexikon
Pflichtkassen
Pflichtkassen, auch als Primärkassen bezeichnet, versichern alle Pflichtversicherte, die sich nicht für eine Ersatzkasse entscheiden.
Ersatzkassen
waren früher auf bestimmte Berufsgruppen ausgelegt, heute sind sowohlErsatzkassen
als auch Pflichtkassen für alle Versicherte frei wählbar. Unterschiede im Beitragssatz gibt es nicht mehr, der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich, lediglich im Leistungsbereich können Unterschiede auftreten.Die Pflichtkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
a) IKK = Innungskrankenkasse
- Mitarbeiter und Inhaber von Innungshandwerksbetrieben
b) BKK = Betiebskrankenkasse
- Mitarbeiter von Betrieben, die eine eigene Krankenkasse haben.
c) AOK = Allgemeine Ortskrankenkasse
- Für alle Arbeitnehmer, die von Ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen
Daneben gibt es neben den landwirtschaftlichen Versicherungen und der
Bundesknappschaft
weitere Versicherungsträger für bestimmte Berufsgruppen.

