Private Krankenversicherung Lexikon

Pflichtversicherung

Die Versicherung, die aufgrund gesetzlicher Regelungen abgeschlossen werden muss, bezeichnet man als Pflichtversicherung.  Diese Art der Pflichtversicherung betrifft in Deutschland insbesonders die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Sozialversicherung,  die Unfallversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
 
Ein wichtiger Bestandteil der Pflichtversicherung ist natürlich die Sozialversicherung, dazu zählen die gesetzliche Krankenversicherung,  die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche

Pflegeversicherung

und auch die Arbeitslosenversicherung. In Deutschland wird die  Pflichtversicherung direkt vom Arbeitgeber an die Träger überwiesen und jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Einkommen die 

Versicherungspflichtgrenze

nicht erreicht, fällt unter die gesetzliche Pflichtversicherung.
 
Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Eintritt in die Ausbildung oder in die 1. Arbeitsstelle und erst mit erreichen der

Versicherungspflichtgrenze

  kann man sich als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Nach Beendigung der Versicherungspflicht muss dann  jedoch hinsichtlich der Kranken- und

Pflegeversicherung

privat vorgesorgt werden.





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