Private Krankenversicherung Lexikon
Praktikanten
Praktikanten, die während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung ein vorgeschriebenes Paktikum absolvieren, haben eine gesondert geregelte Versicherungspflicht.
Es gibt 3 Arten von Praktikaten, welche die
1. das Praktikum ohne Bindung an eine Fachhochschule oder Hochschule Es gibt 3 Arten von Praktikaten, welche die
absolvieren
2. das Praktikum außerhalb der Fachhochschule oder Hochschule
absolvieren, aber dort weiterhin immatrikuliert sind
3. das Praktikum an der Fachhochschule oder Hochschule ableisten
Praktikanten der 2. und 3. Gruppe sind demnach Studenten und unterliegen der studentischen
Krankenversicherungspflicht
. Diejenigen, die nicht an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind, unterliegen der Versicherungspflciht als Arbeitnehmer, sofern sie aus ihrer Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.Demnach besteht die Versicherungspflicht für Praktikanten nur für solche, die nicht an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind und aus ihrer Tätigkeit kein Einkommen erzielen. Allerdings können sich versicherungspflichtige Praktikanten wie Studenten, von der Versicherungspflicht befreien lassen.

