Private Krankenversicherung Lexikon
Primärarztprinzip
Das Primärarztprinzip wurde zur Kostensenkung der Ausgaben bei den Krankenversicherungen eingeführt, es schreibt dem Versicherer vor, eine Behandlung beim Primärarzt zu beginnen, dies ist in der Regel der
Hausarzt
. Wenn dieser den Patienten nicht behandeln kann, erfolgt eine Überweisung zumFacharzt
, der dann die Behandlung fortsetzen kann. Durch diese Regelung sollen doppelte Behandlungen vermieden werden, wodruch die Beiträge möglichst stabil gehalten werden.Das Primärarztprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung steht jedem Versicherten offen der daran teilnehmen möchte, oder auch nicht. Ist dies jedoch der Fall ist eine einmalige Gebühr von 10 Euro pro Jahr an die Krankenkasse fällig, dagegen entfallen dann die Kosten der Praxisgebühr pro Quartal. Grundsätzlich muss der Versicherte bei jeder Krankheit erst zum
Hausarzt
und eine Überweisung hohlen, wenn er zu einemFacharzt
möchte.Für das Primärarztprinzip in der privaten Krankenversicherung müssen zur Verwirklichung neue Tarife geschaffen werden. Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Tarife unterschiedlich für die jeweiligen Versicherten kalkuliert. So gibt es zum Beispiel grobe Unterschiede zwischen dem
Hausarzt
- und Primärarztprinzip . Beim Hausarzttarif muss ein Arzt namentlich benannt werden, beim Primärarztprinzip kann jeder Nicht-Facharzt
aufgesucht werden.

