Private Krankenversicherung Lexikon

Privat versichert

Nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer können privat versichert werden, wenn das Arbeitsentgelt oberhalb der

Versicherungspflichtgrenze

liegt, die regelmäßig angehoben wird. Mittlerweile reicht es nicht mehr aus die

Versicherungspflichtgrenze

einmalig zu überschreiten um privat versichert zu werden, nur wer diese Grenze 3 Jahre in Folge überschreitet, darf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen.

Wenn das Einkommen unter die

Versicherungspflichtgrenze

sinkt und wieder versicherungspflichtig wird, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, allerdings gibt es dann kaum noch eine Rückkehr ins System der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich ausgeschlossen.

Privat versichert werden können, unabhänig vom Einkommen, Beamte und Selbstständige, aber auch Studenten, Ärzte, Künstler und Publizisten, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen.   Da sich gesetzlich versicherte nicht voll privat versichern können, aber auf bestimmte Leistungen nicht verzichten wollen, gibt es die Möglichkeit, eine private

Zusatzversicherung

abzuschließen.





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