Private Krankenversicherung Lexikon
Privatpatient
Begriffserklärung:
Als Privatpatient wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, der Leistungen im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Herstellung seiner Gesundheit vom Arzt, dem Krankenhaus oder der Apotheke direkt in Rechnung gestellt werden. Ihm gegenüber steht der so genannte Kassenpatient, bei dem die Abrechnung der Leistung über die Krankenkassen erfolgt und bestimmten Kriterien und vor allem dem Wirtschaftlichkeitsprinzip unterliegt. Privatpatient zu sein, bedeutet nicht ausschließlich, über eine private Krankenversicherung versichert zu sein. Dieser Status kann auch über Zusatzversicherungen neben der gesetzlichen Krankenversicherugn, oder durch die Beihilfeberechtigung, wie etwa bei Beamten erreicht werden.
Vorteile
als Privatpatient:
Vorteile
liegt daran, seine Krankenversicherung ganz individuell entsprechend der eigenen Möglichkeiten und Ansprüche gestalten zu können. Bei derArztwahl
ist ein Privatpatient nicht an die Vertrags- oder Kassenärzte gebunden. Er hat die Möglichkeit, alternative Therapien undHeilpraktiker
in Anspruch zu nehmen.Krankenhauswahl
undChefarztbehandlung
können ebenfalls vereinbart werden. Ebenso wie die Unterbringung in einem Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus. Bei der Terminvergabe für die Konsultation eines Facharztes hat ein Privatpatient in der Regel mit geringerenWartezeiten
zu rechnen und kann sich auf eine qualifizierte Behandlung verlassen. Für Ärzte besteht die Möglichkeit, höhere Gebührensätze als bei einem Kassepatienten abzurechnen. Die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit entfällt, es kommt nicht mehr nur darauf an, dass die Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist, sondern sie kann individuell gestaltet werden.Nachteile
als Privatpatient:

