Private Krankenversicherung Lexikon
Privatpatienten
Privatpatienten sind Personen, die vom Arzt, dem Krankenhaus, der Apotheke und sonstigen Leistungserbringern deren Honorare und Entgelte direkt in Rechnung gestellt werden. Die Privatpatienten gehen demnach einen zeitweiligen Behandlungsvertrag mit dem Behandler ein, wobei sich das Honorar nach der
Gebührenordnung
für Ärzte regelt und mit höherem Schwierigkeitsgrad auch verschiedene Steigerungssätze ermöglicht.Vorteile
der Privatpatienten:- für den Arzt entfällt die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkasse und
er kann ohne Einschränkung im Budget die zweckmäßigen Medikamente
und Anwendungen verschreiben
- dem Selbstzahler erwarten durch das bessere Honorar eine bessere und Anwendungen verschreiben
fachliche Betreuung und eine bevorzugte terminliche Berücksichtigung.
Nachteile
der Privatpatienten:- es besteht die Gefahr von unnötig verordneten Behandlungen, Untersuchungen und von
Rechnungspositionen, die nicht komplett durch die gewählte Versicherungsform abgedeckt sind.
Der Gebührensatz für Privatpatienten wird oft mit dem Steigerungssatz vom 2,3-fachen der
Gebührenordnung
für Ärzte angesetzt, ist aber begründet auch bis zum 3,5-fachen zulässig. Bei technischen Leistungen ist das 1,7-fache üblich. Privatpatienten haben einen eigenen Verwaltungsaufwand, durch die Beantragung der Erstattung und die Begleichung der Rechnung. Durch die finanzielle Belastung der Vorfinanzierung bieten viele private Krankenversicherung eine ähnliche Krankenversicherungskarte an, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen und rechnen direkt mit dem Arzt ab.

