Private Krankenversicherung Lexikon
Rechtsgrundlagen der PKV
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch Rechtsgrundlagen der PKV, denen die Versicherungsnehmer unterliegen.
Rechtsgrundlagen der PKV:
- AVB = allgemeine
Versicherungsbedingungen
- AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen
- VAG = Versicherungsaufsichtsgesetz
- VVG = Versicherungsvertragsgesetz
- HGB = Handelsgesetzbuch
- BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
-
Tarifbedingungen
= besonders vertraglich festgelegte VereinbarungenWenn ein Vertrag für den Versicherten individuell aufgesetzt wird, gelten die darin aufgeführten Leistungen und Beiträge. Aber nur dann, wenn diese Bedingungen im Vertrag festgelegt wurden und den Rechtsgrundlagen der PKV entprechen. Abweichende Tarifbestimmungen und Bestimmungen zu Kündigungsfristen und Kündigung, sind ausschließlich im Vertrag aufgeführt.

