Private Krankenversicherung Lexikon
Risikozuschlag
Ist ein Antragsteller durch Vorerkrankungen ein überdurchschnittliches Versicherungsrisiko für privaten Krankenversicherungen, so hat der Versicherer dadurch ein höheres Wagnis und hat die Möglichkeit, die Annahme des Antrages von besonderen Bedingungen abhänig zu machen, oder den Antragsteller abzulehnen. Die besonderen Bedinungen werden durch den Risikozuschlag abgedecket, der zu einem höheren
Beitrag
, bei gleicher Leistung, führt. Darüberhinaus kann die Versicherung durch Auschluss bestimmter Leistungen das Risiko ausgleichen.Welche Risikozuschlag Variante der Versicherer wählt ist von mehreren Faktoren und den unterschiedlichen Risiken abgängig. Wird ein Risikozuschlag vereinbart, muss der Versicherte den Bedingungen ausdrücklich zustimmen, nachträglich ist der Risikozuschlag nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung Vorerkrankungen nachweislich verschwiegen wurden. Der Risikozuschlag gilt normalerweise für die komplette Vertragsdauer, tritt aber eine zeitlich begrenzte Beeinträchtigung ein, kann der Risikozuschlag befristet, für einen bestimmten Zeitraum, vereinbart werden.
Risiken werden in der privaten Krankenversicherung entweder subjektiv, oder objektiv definiert:
- Subjektives Risiko sind die Gefahrenmomente, die vom persönlichen Verhalten des Antragstellers abhängig
sind wie, die Ehrlichkeit des Antragstellers, die Einstellung zur Krankheit, die soziale Stellung, die Vermögens- und
Einkommensverhältnisse.
- Objektives Risiko bedeutet unterschiedliche äußere Umstände wie, Geschlecht, Beruf, Alter, aktueller
Gesundheitszustand, Wohnort, Operationen etc.

