Private Krankenversicherung Lexikon

Rückdatierung

Rückdatierung bedeutet die Möglichkeit, den technischen Versicherungbeginn der privaten Krankenversicherung, zurückzuverlegen, wobei die Rückdatierung maximal 2 Monate betragen kann.

Unter diesen Bedingungen kann die Rückdatierung erfolgen:
- nach der Eheschließung zur

Mitversicherung

des Ehegatten im Sinne der
 

Ehegattennachversicherung


- ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes oder eine

Adoption


- beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oder freien

Heilfürsorge

,
  zur privaten Krankenversicherung.
 
Allerdings muss unmittelbar im Anschluss der Rückdatierung eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden, erst dann kann die Wartezeit angerechnet werden.





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