Private Krankenversicherung Lexikon
Rückdatierung
Rückdatierung bedeutet die Möglichkeit, den technischen Versicherungbeginn der privaten Krankenversicherung, zurückzuverlegen, wobei die Rückdatierung maximal 2 Monate betragen kann.
Unter diesen Bedingungen kann die Rückdatierung erfolgen:
- nach der Eheschließung zur
Mitversicherung
des Ehegatten im Sinne derEhegattennachversicherung
- ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes oder eine
Adoption
- beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse oder freien
Heilfürsorge
,zur privaten Krankenversicherung.
Allerdings muss unmittelbar im Anschluss der Rückdatierung eine Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen werden, erst dann kann die Wartezeit angerechnet werden.

