Private Krankenversicherung Lexikon
Sozialstation
Die Sozialstation ist eine Einrichtung von privaten oder öffentlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die betreuungsbedürftigen Menschen in deren eigener Wohnung Alten- und Krankenpflege zukommen lassen. Eine Sozialstation ist Teil der professionellen Pflege und durch das SGB V bzw. XI geregelt. Gleichartige Dienste gewerblicher Anbieter werden häufig ambulante Pflegedienste genannt.
Durch die gewohnte Umgebung ist die individuelle Pflege und Versorgung eine sinnvolle Ergängung der Sozialstation neben den ärztlichen Leistungen, was wesentlich zur Genesung, Besserung und zum Wohlbefinden beiträgt. Die ambulante häusliche Pflege der Sozialstation wird der stationären Pflege in Altenpflegeheimen oft vorgezogen, da im Mittelpunkt der Pflege der gesamte Mensch steht, als das Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld.
Inhalt der häuslichen Kranken- und Altenpflege der Sozialstation:
-
Grundpflege
bei Langzeit- und Schwerkranken-
Behandlungspflege
nach ärztlicher Verordnung- hauswirtschaftliche Versorung und Betreuung
- Beratung zur
Pflegeversicherung
und Finanzierung- Hilfe bei Anträgen
-
Pflegeberatung
und Pflegeanleitung- seelsorgerische Begleitung

