Private Krankenversicherung Lexikon
Subsidiarität
Soll im Versicherungswesen ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet werden, kommt die Subsidiarität zum Einsatz, die das Rangverhältnis zwischen 2 oder mehreren Versicherungsgesellschaften festlegt. Mit Hilfe der Subsidiarität wird die Abfolge bei der Inanspruchnahme von
Versicherungsleistungen
vorgegeben, also wer zuerst in Anspruch genommen wird und die dann folgenden Leistungsträger. Manchmal wird über die Subsidiaritätsklausel in den allgemeinenVersicherungsbedingungen
, die Deckung von Versicherungsansprüchen ausgeschlossen, wenn die Leistungserbringung bereits durch eine andere Versicherung erfolgt.Die privaten Krankenversicherungen haben eine Subsidiarität im § 5 Abs.3 (Musterbedingungen) der
Krankenhaustagegeld
- und Krankheitskostenversicherung für den Fall vereinbart, dass bei bestehenden Leistungsansprüchen eines privat Versicherten aus einer gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung aufUnfall
- oderHeilfürsorge
, nur die Leistungsansprüche geltend gemacht werden können, die trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Außnahme sind hier die Leistungsansprüche aufKrankenhaustagegeld
.

