Private Krankenversicherung Lexikon
Überführung
Die Überführung bezieht sich auf den Todesfall während eines Auslandsaufenthaltes und der damit verbundenen Leistungen. Wurde eine
Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen, ist die Überführung des Toten in die Heimt mit inbegriffen, darüber hinaus umfaßt dieAuslandskrankenversicherung
alle Leistungen, die im Ausland anfallen können. Auslandskrankenversicherungen werden normalerweise von privaten Krankenversicherungen, für einen bestimmten Zeitraum des jeweiligen Reiseaufenthaltes abgeschlossen.Bei privat Versicherten ist es möglich, dass die Überführung bereits im normalen Leistungstarif enthalten ist, dann benötigen sie keine
Auslandskrankenversicherung
. Diese Leistung wird von gesetzlichen Krankenkassen nicht mit angeboten. Wird keineAuslandskrankenversicherung
abgeschlossen, kann sich die Überführung schon mal auf 20.000 Euro belaufen. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, eineAuslandskrankenversicherung
abzuschließen, wenn man gesetzlich Krankenversicher ist.

