Private Krankenversicherung Lexikon
Unfallversicherung Leistungen
a) pflichtversichert ist:
- Arbeitnehmer
- Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen
- Studenten
- Schüler
- Auszubildende
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Organ- oder Blutspender
- Helfer im Katastrophen- oder Zivilschutz
b) freiwillig versichert ist:
- Selbstständige oder
Freiberufler
- Unternehmer (außer Friseure)
- mitarbeitender Ehepartner
Aus der Unfallversicherung Leistungen an Versicherte sind im westenlichen, berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungs- oder Lohnersatzleistungen (Verletztenrente,
Verletztengeld
, Hinterbliebenenrente). Über die Unfallversicherung Leistungen für die medizinische Behandlung, werden als Sachleistung gewährt. Hier stellt der behandelnde Arzt seine Rechnung direkt an die zuständigeBerufsgenossenschaft
, dazu sieht die UV-GOÄ 2001 in der Fassung vom 1. Juli 2007 für jede Leistungsposition einen festen Wert vor. Das resultierende Honorar unterscheidet sich geringfügig gegenüber der allgemein definiertenHeilbehandlung
, wenn durch die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen für besondere Heilbehandlungen durchgeführt werden.

