Private Krankenversicherung Lexikon

Unfallversicherung Leistungen

Durch die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen in Anspruch nehmen kann, wer

a) pflichtversichert ist:
    - Arbeitnehmer
    - Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen
    - Studenten
    - Schüler
    - Auszubildende
    - Landwirte
    - Pflegepersonen
    - Organ- oder Blutspender
    - Helfer im Katastrophen- oder Zivilschutz
b) freiwillig versichert ist:
    - Selbstständige oder

Freiberufler


    - Unternehmer (außer Friseure)
    - mitarbeitender Ehepartner

Aus der Unfallversicherung Leistungen an Versicherte sind im westenlichen, berufsfördernde und medizinische Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungs- oder Lohnersatzleistungen (Verletztenrente,

Verletztengeld

, Hinterbliebenenrente). Über die Unfallversicherung Leistungen für die medizinische Behandlung, werden als Sachleistung gewährt. Hier stellt der behandelnde Arzt seine Rechnung direkt an die zuständige

Berufsgenossenschaft

, dazu sieht die UV-GOÄ 2001 in der Fassung vom 1. Juli 2007 für jede Leistungsposition einen festen Wert vor. Das resultierende Honorar unterscheidet sich geringfügig gegenüber der allgemein definierten

Heilbehandlung

, wenn durch die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen für besondere Heilbehandlungen durchgeführt werden.





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