Private Krankenversicherung Lexikon
Verletztengeld
Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung gemäß §§ 45 ff. Siebtes Buch
Sozialgesetzbuch
und gilt als Krankengeld der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Anspruch auf Verletztengeld hat, wer durch einenArbeitsunfall
anschließend arbeitunsfähig wurde. DieAuszahlung
von Verletztengeld erfolgt durch die Krankenkasse, die wiederum durch die Unfallkassen bzw.Berufsgenossenschaften
den Auftrag dazu erhalten. Das Verletztengeld wird solange gezahlt, wie Sie wegen des Unfalls kein Arbeitsentgelt beziehen.Damit Sie das Verletztengeld erhalten, muss erst der so genannte Durchgangsarzt aufgesucht werden, der die Behandlung einleitet. Dieser Durchgangsarzt ist i.d.R. ein
Facharzt
der auch entscheidet, ob Sie in Zukunft zu einem anderen Arzt gehen können oder weiter von ihm behandelt werden müssen.Das Verletztengeld erhalten Sie für alle Kalendertage, also bei Bedarf einen Kalandermonat insgesamt 30 Tage lang. Die Höhe beim Verletztengeld ist abhängig vom kalendertäglichen Regelentgelt und beträgt 80 % davon, wenn eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschritten wird. Wenn Sie mehr verdienen, erhalten Sie 80 % der Höchstgrenze. Allerdings darf das normale Nettoarbeitsentgelt dabei nicht überschritten werden, hierbei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt.

