Private Krankenversicherung Lexikon
Vollversicherung
Die Möglichkeit der Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie nicht unter die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse fallen. Andernfalls können Sie lediglich eine private
Für gut verdienende Angestellte, deren jährliches Bruttoeinkommen 48.600 € übersteigt, entfällt die gesetzliche
Wenn Sie im Gegensatz dazu bereits älter sind, ist der Neueinstieg in eine private Vollversicherung nicht mehr ganz so einfach. Hier fallen bei einigen Tarifen Risikozuschläge sowohl für das Alter als auch für bereits durchgemachte Erkrankungen an. Seit 1. Januar 2009 gibt es den so genannten
Zusatzversicherung
abschließen. In einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind alle Arbeiter und Angestellten, die eine bestimmte jährliche Verdienstgrenze nicht überschreiten, außerdem alle Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger sowie im allgemeinen auch Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner.Für gut verdienende Angestellte, deren jährliches Bruttoeinkommen 48.600 € übersteigt, entfällt die gesetzliche
Krankenversicherungspflicht
. Das Gleiche trifft für Beamte sowie für alle Selbstständigen undFreiberufler
zu. Wenn Sie einem dieser Personenkreise zuzuordnen sind, können Sie selbst entscheiden, ob Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden bzw. bleiben möchten, oder ob Sie eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse Ihrer Wahl abschließen. Bevor Sie hierüber eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich ausführlich informieren und alle Vor- undNachteile
genau abwägen. Eine private Vollversicherung lohnt sich vor allem für junge Menschen, die bisher keine oder nur unerhebliche Vorerkrankungen aufzuweisen haben. In diesem Falle sind die Beiträge besonders günstig und die privaten Krankenversicherer bieten oft noch weitere Vergünstigungen an.Wenn Sie im Gegensatz dazu bereits älter sind, ist der Neueinstieg in eine private Vollversicherung nicht mehr ganz so einfach. Hier fallen bei einigen Tarifen Risikozuschläge sowohl für das Alter als auch für bereits durchgemachte Erkrankungen an. Seit 1. Januar 2009 gibt es den so genannten
Basistarif
. Alle privaten Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, diesen Tarif anzubieten und dürfen niemanden ablehnen, auch dann nicht, wenn gravierende Vorerkrankungen bestehen. BeimBasistarif
handelt es sich ebenfalls um eine Vollversicherung, die Leistungen sind hier in etwa vergleichbar mit denen einer gesetzlichen Krankenversicherung.

