Private Krankenversicherung Lexikon
Wahlleistung
Generell gelten für alle Patienten die allg. Krankenhausleistungen wie z.B. die Unterkunft und Verpflegung im
Mehrbettzimmer
und die medizinische Versorgung durch den diensthabenden Arzt. Zusätzlich dazu bietet das Krankenhaus als Wahlleistung die Möglichkeit an, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, sowie die Behandlung durch leitende Krankenhausärzte oder den Chefarzt.Nach Entscheidung der Wahlleistung müssen Sie mit dem Krankenhaus dazu gesonderte Verträge abschließen, da diese Leistungen von den Krankenversicherungen nicht übernommen werden. Dabei spielt es aber auch eine Rolle, ob sich gesetzlich oder privat versichert sind. Als
Privatpatient
werden Sie vorher über alle Entgelte und Inhalte der Wahlleistung informiert.Diese gesonderte Vereinbarung zur Wahlleistung mit dem Krankenhaus kann täglich und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Anschließend würden Sie wieder im
Mehrbettzimmer
untergebracht und haben auch keine freieArztwahl
mehr.Privatpatienten
werden die zusätzlichen Kosten der Wahlleistung durch ihre Krankenversicherung ersetzt, wenn im Versicherungsvertrag ein entsprechender Versicherungsschutz enthalten ist.

